Mitglied der Innung Kreishandwerkerschaft Hochsauerland
Geschäftsbedingungen–AGB–der Firma
„Der Bodenleger-Fachbetrieb"
Inh. Fabian Peter Flashar
Ittmeckerweg 9 – 59872 Meschede – Tel.: 0291-95283779 – Fax:
032123012541
Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen,
Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund
der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des jeweiligen
Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit widersprochen. Diese werden auch nicht
anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich
widersprechen.
Die
AGB gelten in allen Fällen, in den abweichende Vereinbarungen nicht geschlossen
und insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich bestätigt worden sind.
Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte.
§ 1 Vertragsabschluss
- Vorgenannter
Auftrag wurde vom Kunden erteilt.
Breiten und Längenangaben Lt. Angaben des Käufers. Lieferung und
Leistung erfolgt nach den
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bodenleger-Fachbetriebes, welche zur
Einsichtnahme auch in den Geschäftsräumen Ittmeckerweg 9 ausgehängt
sind oder im Internett unter www.bodenleger-fachbetrieb.de. - Unsere Angebote sind
freibleibend . Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. - Mit der Bestellung
einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen. - Wir sind berechtigt das
in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. - Der Vertragsabschluss
erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, das
die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
1.)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware pfleglich zu behandeln.
2.) Der Kunde ist verpflichtet
uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall der Pfändung, sowie etwaiger
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
hat uns unser Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3.) Wir sind berechtigt, bei
Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4.) Der Besteller ist
verpflichtet, den dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden Liefergegenstand gegen
Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden sowie sonstigen Schäden zu
versichern. Der Besteller ist auch verpflichtet, den Versicherer anzuweisen, im
Schadensfall zunächst die Restforderung des Lieferers zu erfüllen. Er wird
veranlassen, das der Versicherer dem Lieferer eine entsprechende Bestätigung
über diese Abrede zukommen läst. Sofern
der Besteller nicht selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat, ist
der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten
des Bestellers zu versichern.
§ 3 Vergütung
1.)
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so
gilt sofortige Bezahlung der Leistung bei Warenlieferung ohne Abzug.
Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.
2.) Der Kunde verpflichtet sich,
die Leistung sofort zu bezahlen. Sollte dieses nicht erfolgen kommt der Kunde
ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
3.) Der Kunde hat während des
Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.
4.) Der Kunde hat ein Recht zur
Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch uns schriftlich
anerkannt wurden.
5.) Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
6.) Verzögert sich die Ausführung/Fertigstellung aus einem durch uns nicht verschuldeten Grund so sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Gleiches gilt für Aufträge, wo wir die vom Kunden bestellte Ware in unser Lager eingestellt haben.
§ 4 Gefahrenübergang
1.) Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch bei
Versendungskauf – geht erst mit Übergabe der Sache auf den Kunden über.
2.) Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
§ 5 Gewährleistung
1.)
Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel
innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich geltend zu machen.
2.)
Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel
behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch
Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind
jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
3.)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4.)
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadenersatz wegen Mangels zu, soweit dieser grob fahrlässig oder
vorsätzlichem Verhalten des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt
der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf
die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5.)
Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine Gewährleistung
hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel überprüft werden.
Nach der Verarbeitung der Ware besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Besondere Eigenschaften und die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des
Käufers sind nur dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag schriftlich
vereinbart sind.
6.)
Florverwerfungen (Schading) bei Teppichen und
Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein Teppichboden erhält erst bei
vollflächiger Verklebung seine allgemein bekannten Qualitätseigenschaften. Bei
loser Auslegung kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Bei loser
Auslegung ist eine Garantie ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung haben mit
dem Produkt selber nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in
diesem Fall schließen wir die Garantie aus. Notwendige Nachbesserungen bei
loser Auslegung sind kostenpflichtig. Die Berechnung der qm erfolgt nach vollen
Produktionsbahnenbreiten, falls nicht vor Auftragserteilung etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
7.)
Die genannten Verlegepreise haben nur Gültigkeit bei
einem verlegereifen Unterboden, entsprechend er DIN 18365. Sämtliche
erforderlichen Unterbodenvorarbeiten werden gesondert berechnet, wie auch
Sonder-Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei
unseren angegebenen Verlegepreisen setzen wir voraus, dass die zu verlegenden
Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene
Verlegearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der Ausführung abgeändert
werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben, erfolgt Haftungsfreistellung.
8.)
Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab
Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns
nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
1.)
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2.)
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach 2 Jahren ab Auslieferung der Ware.
§ 7 Schlussbestimmungen
1.)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.)
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis
ergebenden Verbindlichkeiten ist Meschede. Ist unser Vertragspartner Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis unter Einschluss etwaiger Scheck- oder Wechselprozesse
ebenfalls Meschede. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen..
3.)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz
oder teilweise unwirksam Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.